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Immoxact, Markenrecht zu verkaufen |
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Wir verkaufen das Markenrecht
| Bezeichnung | |
| Auszug vom |
07.07.2010 |
| Status |
aktive Marke |
| Marken Nr. |
551582 |
| Hinterlegungsdatum |
05.10.2006 |
| Ablauf Schutzfrist |
05.10.2016 |
| Quelle erste Veröffentlichung |
SHAB-Nr.218 vom 09.11.2006 |
| Gesuch Nr. |
01999/2006 |
| Marke |
Markenabbildung (181 KB)
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| Inhaber/in |
Frenke Treuhand AG
Ribigasse 5
4434 Hölstein |
| Vertreter/in |
CBR, Copyright
Buser und Roethenmund
Eisenbahnweg 7A
4058 Basel |
| Waren und Dienstleistungen |
35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.
36
Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.
37
Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.
42
Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; industrielle Analysen und Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung.
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| Nizza Klassifikation Nr. |
35 - 37, 42 |
| Eintragung ins Markenregister |
26.10.2006 |
| Widerspruchsstatus |
kein Widerspruch erhoben |
| Datum techn. Aktualisierung |
10.11.2006 |
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Probleme bei Stockwerkeigentum - nur in Italien? |
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anderswo gelesen....
Das Verwalten von Stockwerkeigentum wird von vielen unserer Kollegen gemieden, einerseits, weil pro Jahr mindestens eine Abendsitzung anfällt mit zum Teil "interessantem" Verlauf und andrerseits, weil das Honorar im Vergleich zu Mietliegenschaften eher tief ist.
Wir verwalten relativ viel Stockwerkeigentum. Dies hat zur Folge, dass wir im ersten Halbjahr pro Woche im Durchschnitt 2 Generalversammlungen durchführen. Der beiliegende Artikel hat uns zum Schmunzeln gebracht und auch die Frage offen gelassen, ob dies nur in Italien so sei. Wir für unseren Teil haben die Erfahrung gemacht, dass eine Generalversammlung ohne grosse Probleme durchgeführt werden kann. Was es dazu braucht ist Führungserfahrung, Fachwissen und eine sehr gute Vorbereitung und auch etwas psychologisches Geschick.
Lassen Sie es uns beweisen. Wir freuen uns darauf.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Salathe
(Immobilienverwalter mit eidg. Fachausweis)
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Bundesrat will steuerlichen Eigenmietwert für alle Wohneigentümer abschaffen |
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Bundesrat will steuerlichen Eigenmietwert für alle Wohneigentümer abschaffen
Bern, 17.06.2009 - Der Bundesrat hat sich heute gegen die vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) eingereichte Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" ausgesprochen. Er lehnt eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung beschränkt auf Rentnerinnen und Rentner ab, anerkennt jedoch einen Handlungsbedarf.
Mit einem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat die Besteuerung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer aufgeben und im Gegenzug die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen beschränken: Künftig sollen nur noch Hypothekarzinsen bei Ersterwerb sowie qualitativ hochwertige Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen steuerlich berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.Der Bundesrat ist gegen eine auf einzelne Personen oder Personengruppen beschränkte Abschaffung des Eigenmietwerts. Die Massnahme würde zu einer sachlich nicht begründeten Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern führen. Zudem würde das Steuerrecht unnötig verkompliziert.
Indirekter Gegenvorschlag
Laut dem Bundesrat lässt sich mit einem indirekten Gegenvorschlag eine bessere Lösung finden, die das Steuerrecht im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums vereinfacht, sich mit der Stossrichtung verschiedener parlamentarischer Vorstösse deckt und dem Grundanliegen der HEV-Initiative Rechnung trägt. Der Bundesrat befürwortet daher eine generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.Konsequenterweise werden damit die bisherigen Abzugsmöglichkeiten gestrichen. Um dem Verfassungsauftrag der Förderung des Wohneigentums sowie dem Energiesparziel Rechnung zu tragen, sollen jedoch weiterhin zwei Abzüge zulässig bleiben: So sollen die Hypothekarzinsen bei Ersterwerb von Wohneigentum zeitlich befristet abzugsfähig bleiben sowie qualitativ hochwertige Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen steuerlich berücksichtigt werden.
Keine Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer
Die Vorlage soll so ausgestaltet werden, dass es bei der direkten Bundessteuer zu keinen Mindereinnahmen kommen wird. Für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand kann die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung unter Umständen zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, diese Problematik in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen.Der HEV hat am 23. Januar 2009 eine Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" eingereicht. Die Initiative will Rentnerinnen und Rentnern das Recht einräumen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Gegenzug könnten diese Personen die mit dem Wohneigentum verbundenen Schuldzinsen steuerlich nicht mehr geltend machen. Gemäss der Initiative sollen jedoch die jährlichen Unterhaltskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Franken sowie die vollumfänglichen Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, abzugsberechtigt bleiben.
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Referenzzinssatz bleibt bei 3% |
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Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 3 Prozent. Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit dem 10. September 2008 für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Er ersetzte den in den Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.
Für Interessierte (s. Beilage): Wie berechnet sich der Durchschnittszinssatz:
berechnung_durchschnittszinssatz-d1
Entwicklung Referenzzinssatz und Durchschnittszinssatz
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Hypothekarischer Referenzzinssatz
bei Mietverhältnissen
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gültig ab
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zugrunde-
liegender
Durchschnitts-zinssatz
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Stichtag der Erhebung
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3,5 %
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10.09.2008
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3,43 %
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30.06.2008
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3,5 %
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02.12.2008
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3,45 %
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30.09.2008
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3,5 %
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03.03.2009
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3,33 %
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31.12.2008
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3,25 %
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03.06.2009
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3,07 %
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31.03.2009
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3 %
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02.09.2009
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2,93 %
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30.06.2009
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3 %
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02.12.2009
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2,86 %
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30.09.2009
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3 %
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02.03.2010
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2,80 %
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31.12.2009
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3 %
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02.06.2010
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2,75 %
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31.03.2010
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