Ausfüllen der Steuererklärung zum Festtarif
Sehr geehrte Kunden Hölstein, 29. Dezember 2009
Es ist schon ein Jahr verflossen, seit wir Ihnen unsere Neuorganisation bezüglich Ausfüllens der Steuererklärungen mitteilten. Mit Genugtuung dürfen wir feststellen, dass wir unser Ziel, die Steuererklärungen innert nützlicher Frist einzureichen – mit wenigen Ausnahmen – erreicht haben. Das Jahr 2009 war insofern speziell, weil der Sohn des Unterzeichneten von Mitte Juni bis Mitte September in einer Auszeit weilte und der Unterzeichnete zusätzlich die Salathe Treuhand AG führte. In dieser Zeit blieben leider die letzten 16 Steuererklärungen liegen. Wir werden nie in der Lage sein, alle Steuererklärungen bis 31.3.2010 auszufüllen. Es gilt deshalb wieder folgende Regelung: Die Steuerverwaltung Baselland verschickt jeweils Mitte Juni die Mahnungen. Für Steuererklärungen, die bis Ende Mai nicht verarbeitet werden können, verlangen wir automatisch eine Fristverlängerung. Sie müssen uns entgegen dem Schreiben der Steuerverwaltung die bewilligte Frist nicht mitteilen, denn wir wissen, dass diese genehmigt wird. Wir haben aber in den vergangenen Jahren festgestellt, dass auch bei der Steuerverwaltung Pannen passieren können. Sollten Sie also eine Mahnung erhalten, so informieren Sie uns bitte. Wir werden bei der Steuerverwaltung reklamieren. Und die Kosten? Für Steuererklärungen, die wir bis Mitte März vollständig dokumentiert erhalten haben, übernehmen wir die Kosten für die Verlängerung. Sie erhalten bei der Rechnung eine Gutschrift.
Was müssen Sie uns alles einreichen: Alle Zins- und Saldomeldungen Ihrer Konten, die Hypothekarzinsabrechnungen, den Katasterwert/Eigenmietwert bei Liegenschaften, Rentenmeldungen, Krankenkassenabrechnungen (am besten eine Jahresaufstellung verlangen), Rechnungen für Zahnarzt und Optiker. Selbstverständlich benötigen wir den Lohnausweis sowie die Bestätigung über die Säule 3a. Die Information über Kinderzuwachs benötigen wir und auch sollten wir wissen, falls Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben (Anfang, Ende, Versicherungssumme).
Falls Sie selbst die Belege nicht fristgerecht aufarbeiten können, schicken Sie uns doch ganz einfach das Steuerformular, damit wir dieses in der Fristenkontrolle erfassen können. Nun hoffen wir, dass wieder, wie Sie das von uns in den vergangenen Jahren gewohnt waren, alles klappt.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins 2010 und im neuen Jahr alles Gute.
Peter Salathe und Team
Tarif zum Berechnen des Festpreises:
tarif_fr_steuererklrungen_2009
Welche Unterlagen benötigen für das Ausfüllen der Steuererklärung?
checkliste_unterlagen_fr_steuererklrung_2009
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Für alle übrigen Treuhanddienstleistungen (Buchhaltungen, Abschlüsse, Gründungen etc.) fragen Sie uns bitte an. Danke.
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